Heute im Plenum II: Sicherung der landeseigenen Kleingärten
Endlich, nach vielen Jahren der Unsicherheit und Sorge um den Fortbestand der Anlagen, haben wir heute endlich das „Gesetz zum Erhalt von Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen in Berlin“ – kurz: Kleingartenflächensicherungsgesetz – verabschiedet. Damit sichern wir dauerhaft rund 56.000 Parzellen auf 2.283 Hektar landeseigener Flächen. Das sind etwa 80 Prozent aller Berliner Kleingärten. Ein starkes Signal für den Erhalt von Grünflächen, für soziale Begegnungsorte und für ein lebenswertes Berlin.
Im neuen Kleingartenflächensicherungsgesetz gibt es klare Regeln.
Kleingartenflächen dürfen nur noch in absoluten Ausnahmefällen genutzt werden:
Damit sind Kleingartenflächen keine Reserveflächen mehr!
Und der Schutz geht Hand in Hand mit öffentlichem Mehrwert. Denn die Kleingärten bleiben Teil des öffentlichen Raums. Das Gesetz definiert klar: Kleingärten bleiben Teil des Berliner Freiraumsystems und dienen der Erholung aller. Auch deshalb sollen die Wege in Kleingartenanlagen ganzjährig öffentlich zugänglich sein.